WEINBERGSTEIL:
I. Allgemeines.
II. Grenze u. Einfriedung.
III. Terrassen, Abstufungen u. Mauern.
IV. Rebzeile, Rebgasse.
V. Wege, Pfade, Treppen.
VI. Einrichtungen gegen Bodenerosion.
VII. Bewässerungsanlagen.
VIII. Sonstige Weinbergsteile, -plätze, -stellen: A. Unterabteilungen.- B. Spitzwinklige Teile.- C. Plätze besonderer Funktion.- D. Fehlstellen.
I. Allgemeines: Die Binnengliederg. eines Weinbergs (WEINBERG) wird v. versch. Strukturelementen geprägt. Als Grundstück ist die Weinbergsfläche (FLÄCHENMASS) bestimmt durch eine Grenze, deren Verlauf reg. unterschiedl. markiert u. ausgestaltet sein kann. Ein bes. augenfälliges Strukturelement des Weinbergs ist die Aufeinanderfolge v. Rebzeilen u. Rebgassen. In steileren Weinbergslagen finden sich Terrassen u. Mauern, Geländeabstufungen u. Böschungen als gliedernde Elemente. Weitere Teile des Weinbergs sind der Befahrg. od. Begehg. dienende Wege, Pfade od. Treppen, der Aufbewahrg. v. Stützpfählen dienende Plätze u.a.m.- II. Grenze u. Einfriedung: Die Terminologie der Weinbergsgrenze ist außerordentl. vielfältig u. reg. sehr unterschiedl. Teils schöpft sie aus dem Repertoire mehr im abstr. Sinne gebrauchter Grenzbez. (Bord II (Rand), Gescheid, Grenze, Hatter, Linie, Mark II (Grenze), Marke, Marklinie, Ort, Rand, Ritt, Scheid, Scheide, Schied, Schieding, Term, Unterschied, Weingartbord, Weingartgrenze), teils aus der Grenzterminologie des Ackerbaus (Angewanne, Anthaupt, -häupt, Anwand, Anwande, Anwander, Anher-, Füracker, Fürhaupt, Vor-), teils ist sie geprägt v. sachl. Denotaten wie Grenzstreifen, Pfade, Stiegen, Furchen, Mauern, Zäune usw. (Balken II (Erdaufwurf), Furche, Furchgräfte, Graben I (Vertiefung), Grat I (Grenze), Grenzfurche, Grenzgraben, Mauer, Mäuer, Mescha, Nachbarsgrenze, Nebenfurche, Ortbalken, Ortweglein, Pfad, Rain, Rungen, Steig, Trate, Trauf, Unterrain, Wadel, Weinbergsmauer, Weinbergsrain, Weingartrain, -garten-, Weingartmauer, -garten-, -garts-, -mäuer, Zaun), welche die Grenzen des Weinbergs konkret festlegen. Dabei spielen eine bes. Rolle die Rebzeilen an der Grenze zum Nachbargrundstück (Anstößer, Anwandzeile, Anwandung, -ing, Außenreihe, Außenzeile, Blindfurche, Bordzeilete, Doppelrend, Endfurche, Endreihe, -reihen, Endzeile, Furchgräfte, Furchhäuschen, Furchreihe, Furchrend, Furchzeile, Furchzeilete, Gescheidreihe, Gescheidzeilete, Grenzgräfte, Grenzpergel, Grenzreihe, -reihen, Grenzrend, Grenzzeile, Grenzzeilete, Hatterzeile, Limbel, Markpergel, Markreihe, Markzeile, Nachbargräfte, Nachbarszeile, Nebenreihe, Nebens-, Nebenzeile, Nebens-, Neber-, Ortgang, Ortgräfte, Orts-, Ortreihe, Ortsatz, Ortzeile, Ortzeilete, Rahm, Rahme, Rahmen, Rahmzeilete, Raingräfte, Rainreihe, Rainzeile, Randrebzeile, Randreihe, Randzeile, Randzeilete, Reihe, Reihen, Rend, Rittreihe, Rittzeile, Scheid, Scheide, Scheidgasse, Scheidreihe, Schlagzeile, Steigzeile, Streckpunt, Termreihe, Termzeile, Unterschied, Wasenbord, Weingartende, Zeile, Zeilete). Diese sind zuweilen durch gesonderte Anordng. der Rebstöcke u. spezifische Nutzungsregelungen gekennzeichnet. So war es z.B. an der MOSEL übl., die Reben in den Grenzzeilen (Termzeile, Termreihe) doppelt so dicht wie in normalen Zeilen zu setzen, wobei der 1., 3., 5. usw. Rebstock dem einen, der 2., 4., 6. usw. Stock dem and. Nachbarn gehörte. Manchenorts wurde die Grenzzeile v. J. zu J. wechselnd v. den Besitznachbarn abgeerntet. Häufig wurden an den Stirnseiten der Weingärten od. entlang v. Wegen Querzeilen gepflanzt (Angewanne, Füracker, kreuzig, Ortreihe, Quergräfte, Querreihe, -reihen, Querzeilchen, Querzeile, Querzeilete, Zwerchgräfte, Zwerchreihe, -reihen, Zwergstreihe), die oft als Spalier angelegt waren (Braide, Deckgang, Endreihe, -reihen, Gelander, Geländer, Gelanderzeile, Hecke, Kammerlade, Kammerze, Kopfzeile, Kopfzeilete, Mauerzeile, Planke, Plankreihe, Planken-, Sassreihe, Spalierzeile, Strunzreihe, Wegzeile, Weingarthecke). Des Weiteren sind Grenzsteine, Grenzpfosten od. auch Schilder als Grenzzeichen übl. (Anwandestein, Block, Bloch, Brand, Brandstock, Eckstein, Endstickel, Furchstein, Furchen-, Gescheidstein, Grenzblock, Grenzpfahl, Grenzstein, Grenzzeichen, Hatterstein, Kunststein, Lach, Lache, Lachenstein, Mal, Malstein, Mark II (Grenze), Marke, Markstein, Meier II (Grenzstein), Ortpfahl, Pfahl, Pfosten, Post, Posten II (Pfahl), Rainenpflock, Rainstein, Rainstock, Randstein, Rittstein, Satzstein, Scheidpfahl, Scheidstein, Schiedstein, Schildchen, Setzstein, Steigstein, Stein, Stock, Zielstein). Aus Niederneunforn (THURGAU), Salgesch (WALLIS) u. Schinznach-Dorf (AARGAU) wird v. der früher gängigen Praxis berichtet, bes. Zeichen (Zeuge) unter die Grenzsteine zu legen, damit sie nicht unbefugt versetzt werden konnten. In Monsheim (RHEINHESSEN) war für das Anbringen dieser Zeichen u. überh. das Setzen der Grenzsteine der amtl. bestallte Steinsatz zuständig. Gelegentl. erwähnte Bez. der Tätigkeit der Grenzsetzg. sind ausmarken, aussteinen, marken, setzen, vermarken, vermessen, zeichen, zeichnen. Über Maßnahmen der Umzäung. bzw. Einfriedg. v. Weingärten wird ausführlicher nur noch aus den außendt. Sprachinseln berichtet. In Budak in Nordsiebenbürgen (RUMÄNIEN) waren die Weinbergsbezirke zum Schutz gegen Diebe u. wilde Tiere mit einem Hag umgeben. Jedes J. wurde v. den Anrainern neues Rebholz auf den bis zu 2m hohen Hag geschichtet, dessen verdichtete Unterlage meist Jahrzehnte alt war u. die Weingärten auch vor einlaufendem Regenwasser schützte. Hage aus Rebholz werden auch aus Maniersch in Südsiebenbürgen u. Hamrod im ehemals ung. Sathmargebiet (RUMÄNIEN) vermeldet. In Katharinenfeld (GEORGIEN) wurde der Hag aus Dornen u. spez. Pfählen, den Hagstorzen, gemacht; die Tätigkeit der Instandhaltg. hieß verhalten. In Georgsfeld (ASERBAIDSCHAN) war jeder Weinbergsbezirk (Quartal) mit einer hohen Mauer (Mauer, Mäuer) umschlossen; der Zugang erfolgte durch ein Tor, zu dem alle Weingartenbesitzer den Schlüssel besaßen.- III. Terrassen, Abstufungen u. Mauern: Die Erschließg. v. steileren Lagen ist oft verbunden mit der Anlage v. Terrassen, die unter Ausnutzg. natürl. Geländeabstufungen od. völlig artifiziell angelegt sein können (Anweld, Bank, Beet, Beetlein, Boden, Bodenchörchen, Bödenlein, Bruch, Chor, Chörchen, Ebene I (f.), Egerte, Etage, Fach, Fuß, Fußerdeschild, Geschäl, Gesetz, Gesetzchen, Gestätte, Gestell, Gewann, Gewanne, Gewende, Graben I (Vertiefung), Grabenteil, Grund, Halde, Hälde, Haldenbödenlein, Hamm, Hasenschaft, Haupt, Häupt, Jahn, Kammer, Kämmerlein, Kästlein, Käste-, Lage, Leite I (Hang), Mauer, Mäuer, Mäuerlein, Mauerstück, Mittelgesetz, Mittelstück, Mittenstufe, Obenstufe, Öberteil, Plateau, Rabatte, Rabattlein, Redoutchen, Redoute, Sass, Sässchen, Satz, Schale I (Hülse), Schäle, Schemel, Schild, Schildlein, Schlag, Schorren, Schoß (Abstufung), Schranne, Spitz, Spitze, Stapfel, Staffel I (Stufe), Stäffelein, Stege, Steinmauer, -mäuer, Steinstufe, Stelle, Stufe, Stuhl, Stühlchen, Tabla, Tafel, Teil, Terrasse, Terrässlein, Tranner, Trumm, Treppchen, Treppe, Trappe II (Treppe), Unterboden, Unterbödenlein, Wagrain, Wagrainlein, Weingartgraben, -garts-, Weingartmauer, -garten-, -garts-, -mäuer, Weingartmäuerlein, -garts-, Weingartschale, Weingartschild, Weingartsjahn). Dabei wird das steile Gelände entweder in einen geringeren Neigungswinkel gebracht od. die Terrasse völlig eben gelegt. Die Terrassierg. soll zum einen der Bodenerosion entgegenwirken, denn in Steillagen wird stets Erde abgeschwemmt, die dann mühsam wieder nach oben befördert werden muss (BODENARBEIT). Zum anderen dient die Verringerg. od. Beseitigg. des Gefälles der Erleichterg. der Weinbergsarbeiten, in jüngerer Zeit insbes. auch dem wirtschaftl. Einsatz v. Maschinen. Die früher errichteten Kleinterrassen mit Rebzeilen in Falllinie erschweren heute jedoch eher die Mechanisierg. anstatt sie zu erleichtern. Die einz. Terrassen werden durch Mauern (Bänkenmauer, Betonmauer, Fuß, Geschälmauer, Gestätte, Mauer, Mäuer, Mäuerchen, Mäuerlein, Pyramide, Rebmauer, Schkarpe, Schildmauer, Steinmauer, Stütze I (Pfosten), Stützmauer, Stützmäuerlein, Trockenmauer, Weinbergsmauer, Weingartmauer, -garten-, -garts-, Weingartmäuerlein, -garts-, Weingartstütze) gestützt, die früher als Trockenmauern ausgeführt waren, heute tw. gemauert od. aus Beton sind. In weniger steilem Gelände u. bei geeigneter Bodenart können Terrassenabstufungen auch als begrünte Böschungen (Gestätte, Rain, Rainlein, Rebrain, Rech) ausgeführt sein. Nachfolgend einige Bsp. für die Gliederg. des Weinbergs am Hang: In Assmannshausen (RHEINGAU) nannte man die bepflanzte Fläche zw. den Stützmauern Mauer. Der untere flachere Teil, wo der Weinberg in die Tallage überging, hieß Boden. Die auf den Boden folg. Terrassen wurden v. unten nach oben durchnummeriert (1., 2., 3. Mauer usw.). In Homburg (FRANKEN) hieß die Stützmauer Wingertsmauer, die einz. Terrasse Schild, der untere, flache Teil des Weingartens Boden (dagegen in Thüngersheim Fußerdeschild). Die ganze Weinbergslage war in Abteilungen untergliedert, zw. denen hangsenkrechte Treppen angelegt waren, auf denen man zu den einz. Schilden gelangte u. über die das Regenwasser abgeleitet wurde (Wassertreppe). Im breisgauischen Tiengen (BADEN) hießen die großflächigen Terrassen Boden. Dem Ausgleich größeren Gefälles zw. den Böden dienten die Wagraine, d.h. treppenartig abgestufte, mit nur 1 od. 2 Rebzeilen bepflanzte Kleinterrassen. Die Terrassenböschungen wurden im Frühj. mit der Rainbrätsche festgeklopft.- IV. Rebzeile, Rebgasse: Die innere Struktur des Weinbergs ist vor allem geprägt durch die Abfolge v. Rebzeile u. Rebgasse. Mit Rebzeile ist die Reihe gemeint, in der die Reben stehen (Gräft, Gräfte, Jahn, Langzeilete, Pergel, Rebreihe, Reben-, Rebzeile, Reben-, Reihe, Reihen, Rend, Schar II (Zeile), Steig, Stockreihe, Stockzeile, Wall, Weingartreihe, -garten-, -garts-, Weingartrend, Weingartschar, Weingräfte, Weinreihe, Weinschar, Weinsteckenreihe, Weinstockreihe, -stöck-, Weintraubenreihe, Zeile, Zeilete), mit Rebgasse der zw. den Rebzeilen verbleibende Raum, in dem man sich i.d.R. bei der Arbeit im Weinberg bewegt (Abstand, Balken II (Erdaufwurf), Bordgang, Durchfahrt, Durchgang, Fach, Furche, Gang, Gasse, Gässchen, -ken, Gässlein, Graben I (Vertiefung), Gräft, Gräfte, Grundzeile, Häuschen, -ken, Jahn, Klafter, Köse, Metergräfte, Mittel, Pataun, Pfad, lediger Platz (ledig, Platz), Punt II (Raum), Rain, Rebengang, Rebgasse, Reben-, Reihe, Reihen, Rend, Sattel, Stand, Steg, Weg, Weglein, Weinbalken, Weingartreihe, -garten-, -garts-, Weinreihe, Zeile, Zeilete, Zwischenraum; Sonderbez. für die Hälfte einer Rebgasse zw. 2 Weinbergsgrundstücken: Faulenzer, Hargaul, Jähnlein, Sattelgaul. Aufgrund des geringeren Stockabstands waren die Rebgassen im älteren Weinbau erhebl. schmäler als in mod. Anlagen (REBERZIEHUNG). Die Rebzeilen können längs od. quer zum Hang verlaufen (längs: bergauf, gerade, längs, richt; quer: Balkenzeile, blind, nachtromis, quer, überzwerch, zwerch, zwergst). "Blinde Parzelle" ist Bez. für ein Weinbergsgrundstück, dessen Zeilen quer zu den Zeilen der Nachbarparzellen verlaufen (blind). Im älteren Weinbau waren die Reben nicht immer in linearen Reihen gesetzt, sondern konnten mehr od. minder ungeordnet stehen (Alte, Durcheinander, Durcheinanderweingart, Stockberg, Streusatz, unegal, verspreiteln, verzüttern, wild).- V. Wege, Pfade, Treppen: Die Bewirtschaftg. der Weinberge erfordert ein Wegenetz, das Zugang u. Begehg. der einz. Besitzparzellen sowie den Material- u. Gütertransport zu u. v. den Weinbergen ermöglicht. Im Allg. besteht dieses Wegenetz aus einem System v. Haupt- u. Nebenwegen, im Einz. können die Verhältnisse je nach den geomorphologischen Gegebenheiten der Weinbaugebiete jedoch sehr unterschiedl. sein. Dem An- u. Abtransport schwererer Lasten dienen befahrbare Wege (Anwand, Anwande, Anwander, Anher-, Birgeweg, Brüningsweg, Dülöweg, Fahrtweg, Fahrweg, Fahren-, Feldweg, Fluchtweg, Flurweg, Fuhrweg, Galonweg, Gartenweg, Gewann, Gewanne, Gewannweg, -wannen-, Grasweg, Güterweg, Hauptweg, Hohle, Hohlgasse, Hohlweg, Karrenweg, Kinzig, Mittelweg, Rain, Rebbergstraße, Rebstraße, Rebsträßlein, Rebweg, Reben-, Sackweg, Saumweg, Straße, Sträßlein, Transportweg, Wagenleise, Wagenweg, Weg, Weinbergsrain, Weinbergweg, -bergs-, Weingartrain, -garten-, Weingartstraße, Weingartweg, -garten-, -garts-, Wirtschaftsweg, Zufahrtweg). Über diese wurden früher der zum Düngen benötigte Stallmist (DÜNGUNG), die Spritzbrühe (SPRITZUNG) u. schwereres Arbeitsgerät (GERÄT) auf v. Pferden, Ochsen od. Kühen gezogenen Wagen herbeigeschafft, bei der LESE im Herbst das Lesegut mit Erntewagen abtransportiert. In den meisten Weinbaugebieten zweigen v. den befahrbaren, früher eher selten befestigten, heute meist geteerten od. betonierten Wegen zusätzl. Seitenwege in das Rebgelände bzw. zu den einz. Parzellen ab. Früher handelte es sich dabei meist um nur zu Fuß begehbare Pfade, Stiegen u. abkürzende Durchgänge quer durch die Zeilen (Bergspfad, Blindschleicherweg, Bruchweg, Buttenweg, Durchgang, Felsenweglein, Flurweg, Fußpfad, Fußpfädlein, Fußsteg, Fußsteig, Fußsteiglein, Fußtritt, Fußweg, Fußwegelchen, Fußweglein, Gangsteig, Gasse, Gässchen, -ken, Gässlein, Gehsteig, Gehweg, Gehweglein, Hütersteig, Kadertchen, Mittelweg, Pfad, Pfädchen, Pfädelchen, Pfädlein, Rebenrieslein, Rebenweglein, Rieslein, Rungen, Stäffelein, Steg, Stegelchen, Steig, Steige I (Weg), Steigelchen, Steiglein, Steigweg, Stieglein, Treppe, Trappe II (Treppe), Trittlein, Vagaschweglein, Weg, Wegchen, Wegelchen, Weglein, Weingartspfad, Weingartspfädchen, Weingartspfädlein, Weingartsstäffelein, -garts-, Weingartssteg, Weingartssteig, Weingartweg, -garten-, -garts-, Weingartweglein, -garts-). In Salgesch (WALLIS) hieß der Eingang zu einem Fußweg in den Weinberg "Stapfen". Die Bez. für Fußweg, Grenzstreifen u. Rebgasse fallen tw. zusammen, da letztere auch als Pfade genutzt wurden (Furche, Graben I (Vertiefung), Rebgasse, Reben-, Rain). In Gegenden mit ausgesprochen steilen Lagen konnten die Weinberge tw. überh. nur über Fußpfade erreicht werden. In Visperterminen (WALLIS) musste das Lesegut auf Maultiere geladen u. auf dem Saumweg nach Hause transportiert werden. In terrassierten Weinbergen gelangte man über Treppen (Stapfel, Staffel I (Stufe), Stäffelein, Stege, Stiege, Stieglein, Treppe, Trappe II (Treppe), Trepplein, Treppe-, Trittlein, Wassertreppe, Weingartsstiege, Weingartstäffelein, -garts-, Weingartstreppe) v. einer Terrasse zur and. Im Zuge mod. Flurbereinigungsmaßnahmen (FLURBEREINIGUNG) wurden vielfach die alten Wegenetze überformt, weil sie den Ansprüchen maschinisierten Weinbaus nicht mehr gerecht wurden.- VI. Einrichtungen gegen Bodenerosion: Bei der früher praktizierten offenen Bodenbearbeitg. (BODENARBEIT), bei welcher der Weinberg ständig gehackt u. v. Bewuchs freigehalten wurde, kam es immer wieder zu Abschwemmungen v. Erde (abeschwemmen, abschwemmen, flößen, flözen, fortschwemmen, herunterschwemmen, hinunterflößen, schwemmen). Davon waren in bes. Maße skelettarme Böden (Sand, Lehm, Löss) betroffen. Gegen Bodenerosion durch Abschwemmg. wurden versch. Maßnahmen getroffen. Durch die Weinberge geführte Wasserableitungsgräben (Floss, Flutgraben, Graben I (Vertiefung), Kulang, Schlag, Senke, Wassergraben, Wasserlauf, Wasserrinne, Wasserscheide, Weingartgraben, -garts-, Zwerchgraben) sollten vor allem bei Starkregen einen kontrollierten Ablauf des Wassers gewährleisten. Verschiedentl. wurde die herabgeschwemmte Erde (Anfall, Erde, Fußerde, Grund, Herd II (Erde), Schlag, Schwemmgut, Vorfälle) in eigens dazu angelegten Gräben od. Gruben (Erdfang, Fanggrube, Fangloch, Graben I (Vertiefung), Loch, Schwall, Schwemmgraben) aufgefangen, um später wieder in die oberen Teile des Weinbergs transportiert zu werden. In Velké Zernoseky/Großtschernosek (TSCHECHIEN) hießen die Auffanglöcher Hebauf; sie waren innen ausgemauert u. mit Treppen versehen, über die man hinabsteigen u. die Schwemmerde herausholen konnte. In Homburg (FRANKEN) gab es am oberen Ende des Weinberghangs den Fanggraben, in dem v. darüberliegenden Steilhang ablaufendes Regenwassser über die Weinbergstreppen (Wassertreppe) nach unten geleitet u. auch herunterfallendes Gestein aufgefangen wurde.- VII. Bewässerungsanlagen: s. BEWÄSSERUNG.- VIII. Sonstige Weinbergsteile, -plätze, -stellen: A. Unterabteilungen: Die Organisation der Arbeitsabläufe konnte die Unterteilg. des Weinbergs in best. Abschnitte u. Bereiche (Abteilung, -ing, Beet, Beetlein, Fach, Gewann, Gewanne, Gewännlein, Gewende, Jahn, Jähnlein, Kammer, Klack, Kläck, Satz, Schlag, Schlau, Schemel, Streif, Streiflein, Stuck, Stück, Tabla, Tafel, Teil, Zug, Züglein, Züge-) notwendig machen. Solche Unterabteilungen orientieren sich meist an and. Elementen der Binnengliederg. des Weinbergs, umfassten also etwa eine best. Anzahl v. Zeilen od. Bereiche zw. 2 Weinbergswegen od. Wassergräben. In Hanglagen kann unterschieden werden zw. dem unteren Teil (Anfang, Boden, Ebene I (f.), Fuß, Grund, Unterlage), dem mittleren Teil (Mittellage, Mittelleite) u. dem oberen Teil des Weinbergs (Hoch, Oberlage, Öberteil).- B. Spitzwinklige Teile: Vor allem in älteren, sich dem natürl. Gelände organisch einpassenden Weinbergen finden sich häufig unregelmäßig geformte Weinbergsparzellen mit mehr od. weniger spitz zulaufenden Teilen (Dreieck, Eck, Ecke, Keil, Keidel, Spitz, Spitze, Zwickel) u. dementsprechend mit Zeilen, die kürzer sind als die übr. (Aufwender, Ausläufer, blöde, Darinläufer, Gehre, Gehren, Kurzreihe, Spittel, Spittelreihe, Spitz, Spitze, Spitzjahn, Spitzzeile, Spitzzeilete, Stichzeile, Stoßzeile, Zwickel, Zwickelzeile). Die mod. Flurbereinigg. zielt u.a. auch darauf, solche unregelmäßigen Formen zu vermeiden u. maschinengerechte, möglichst parallele Grundstücksgrenzen herzustellen.- C. Plätze besonderer Funktion: In Gegenden, in denen es früher übl. war, die Stützpfähle der Reben (PFAHL) über Winter auszuziehen, gab es in den Weinbergen Plätze, wo die Pfähle zu Haufen, Pfahlhaufen, Pfahls-, Pfähl- zusammengestellt od. geschichtet wurden (Haufenplatz). Ankehr hieß in Zöbing (NIEDERÖSTERREICH) ein Platz zum Wenden des Maischewagens. Baudenteil nannte man in Malí/Malitschen (TSCHECHIEN) den Bereich des Weinbergs, wo das Weinbergshäuschen stand.- D. Fehlstellen: Stellen im Weinberg, wo ein od. mehrere Rebstöcke durch Krankheit od. sonstige Ursachen ausgefallen sind, heißen Bletz, Bletze, Blöße, Fehlstelle, Lucke, Lücke, Platte.-Lit.: Dornfeld 1864, 75f. 140; Höfflin 1983, 62ff.; Müller K. 1930, 458ff.; Regner 1876, 84ff.; Resch 1980, 18ff.; Schumann 1998, 79. 86f. 177. 225f.; Scheu 1950, 43ff.; Seppälä 2001, 44ff.; WKW 31/131ff. 32/137ff. 33/140ff. 34/146ff. 35/150ff.- R.P. |
Weinbergstreppe Wasserableitung im Weinberg Terrassen mit einer Weitraum-Drahtrahmenanlage |