EICHUNG:
I. Allgemeines.
II. Eichamt.
III. Eichvorgang u. Gerät.
IV. Eichzeichen.
I. Allgemeines: Fasshersteller u. Winzer (MENSCH) durften früher zwar den Inh. eines Gefäßes, z.B. eines Fasses (FASS), bestimmen, aber das Eichen selbst u. das Anbringen der Eichzeichen (z.B. eingebrannter Stempel, Jahreszahl, Volumenangabe) blieb - v. Ausnahmen abgesehen - amtl. Stellen vorbehalten. Da sich der Inh. durch Veränderungen am Holz, beispielsweise durch Austrocknen od. Anziehen der Reifen (GEFÄSS), ändert, muss in regelmäßigen Abständen eine Nacheichung erfolgen.- II. Eichamt: Die Eichg. wird i.d.R. im Eichamt (Eichhäuschen, Eichhäuslein, Eichstation, Eichstelle) v. amtl. bestellten Pers. (Eichbeamter, Eicher, Eichmeister, Sinner) durchgeführt. In Teufen (ZÜRICH) z.B. standen sie unter Eid.- III. Eichvorgang u. Gerät: Beim Eichen (abeichen, auseichen, eichen II (messen), eichnen, Eichung, -ing, Zimentierung, Fässleinzimentierung, zeichen, zeichnen) wird das Gefäß mit einem Eichzeichen versehen, das entweder eingebrannt (brennen, einbrennen, eineichen, einzeichnen), aufgestempelt (abstempeln), eingeritzt (hereinschneiden) od. im Falle der Eichnägel eingeschlagen (schlagen) wird. Bei der Bindereichung brachte der Fasshersteller ein nichtamtl. Zeichen an. In Fellbach (WÜRTTEMBERG), wo der Winzer v. Zeit zu Zeit die Aufforderg. erhielt, seine Gefäße eichen zu lassen, brachte er sie zum Eichhäuslein, wo der Küfer das Eichen vornahm. In Tegerfelden (AARGAU) mussten früher die Fässer nur beim Weintransport (führen) v. Eichmeister amtl. geeicht sein, sonst eichte sie der Küfer, der den Inh. mit dem Rückentraggefäß, dem Bücki (Bücki, Bückti), das immer geeicht sein musste, ausmaß. Zum Abschluss schlug er die entspr. Zahl (z.B. 650l, 1.000l) mit dem Zahleneisen in die oberste Fassdaube ein. Jeder, der Wein verkaufte, musste ein geeichtes Bücki haben. In Steingruben (NAHE) wurden Fässer, auch Maischladefässer, sowie Rückentraggefäße (Lagele, Lagel, Lägel) geeicht. War das Leitfass geeicht, konnte man sofort nach dem Abladen wegfahren. Wenn es nicht geeicht war, musste man warten, bis die Maische mit dem Holzlagel, -lägel, einem geeichten Rückentraggefäß v. 8l Inh., abgemessen war. Fuhr man v. Weinberg mit dem Leitfass nach Hause, musste man immer einen extra Eimer voll Maische zum Auffüllen (beifüllen) mitnehmen, da sich die Maische während der Fahrt setzte u. somit das Fass bei der Ankunft nie ganz voll war. Mit Brenneisen, Brüheisen, Feuerhaken, Sinnereisen u. Sinnergeschirr wurde das Eichzeichen eingebrannt. In Kitzeck (STEIERMARK) brachte der Eichbeamte die Brenneisen mit, aber das Einbrennen musste der Winzer selbst erledigen. In den 1980er J. benutzte der Eicher hierzu schon ein elektronisches Gerät, den Brennstempel. Der Winzer verwendete als Hilfsmaß das Bauernmaß, das Visier, um nicht betrogen zu werden.- IV. Eichzeichen: Das Eichzeichen (Eichmarke, Eichnummer, Eichsignal, Eichstand, Eichung, -ing, Eichstrich, Strich, Zeichen) - es kann sich um eine Zahl, ein Wappen (Doppeladler, Eichwappen), einen Eichnagel u. dgl. handeln - erhält vielfach seine Bez. v. der Art des Eichvorgangs. Auf das Einbrennen beziehen sich die Fachw. Brand, Fassbrand, Eichbrand, Einbrand u. Brandzeichen, auf das Stempeln Brandstempel, Brennstempel, Eichstempfel, -stempel u. auf das Einritzen die Bez. Eichkerbe. Das Eichzeichen gibt oftmals auch das Volumen (in Liter) an (Eichmaß, Eichzahl, Literzahl, Literzeichen, Maßzeichen). In Trasadingen (SCHAFFHAUSEN) wurde das Schweizerkreuz auf das Rückentraggefäß (Bücki, Bückti) eingebrannt (einbrennen) u. daher Brand genannt. Zudem wurde in Teufen (ZÜRICH) diesem noch die Nr. der amtl. Stelle (Sinnerkreis) hinzugefügt, bei welcher der vereidigte Sinner angestellt war. Bei Eichknopf, Eichnagel, Eichzahn, Knopf, Knöpflein, Messingknopf, Messingknöpflein, Nagel, Nägelchen, Nägelein, Rundkopfnagel u. Stift, Stiften handelt es sich um spez. Nägel, meist aus Messing od. Kupfer, die als Eichzeichen ins Gefäßinnere eingeschlagen werden. Ihre Spitze (Spitzlein) musste beim Abmessen mit Most od. Wein bedeckt sein (im Wii in trinkche), s.a. SchaffhWB 366. Die Stütze II (Gefäß) (5l) u. die Füllkanne (bis 10l) wurden in Piesport (MOSEL) geeicht; für jeden Liter wurde ein Stift als Eichmarke angebracht.- s.a. Eichungsamt (BadWB 1, 637); Klopfzeichen (Zöller 1981/82, 74); Kreuzvisier (Stefl 1914, 27); mhd. wnbeigler m. (Lexer 3, 898); Weinvisierer m., a. 1691 weinvisirer (DWB 28, 1003); Weinvisierkunst f., a. 1727 (ib. 1004).-Lit.: Grichting 1997, 32ff.; LadParth. 1932; Manz 2001, 79ff. (mit hist. Abb.); Müller K. 1930, 177. 223; Plato 1912; PündWeingesch. o.J., 7f.; Schneiders 2009b.- M.B.
Eichung: geeichte Tanse
Eichung: geeichte Tanse

Stütze mit Eichnägeln im Innern
Stütze mit Eichnägeln im Innern


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