GERTEN: Unter Gerten (WEINBERGSARBEIT), i.Allg. auch Anbinden od. Biegen genannt, versteht man das Befestigen des Fruchtholzes an der Unterstützungsvorrichtg. (REBERZIEHUNG), wodurch die Wuchsform der Rebe festgelegt wird. Das Formen des Fruchtholzes als Ganz-, Halb- od. Flachbogen soll einerseits die Voraussetzungen für eine gleichmäßige Verteilg. der Sommertriebe schaffen, andererseits eine harmonische Saftverteilg. gewährleisten, damit die über das Fruchtholz verteilten Sommertriebe gleichmäßiges Wachstum aufweisen. Als BINDEMATERIAL stehen natürl. od. künstl. Stoffe zur Verfügg., die v. Hand od. mit Hilfe v. Bindegeräten befestigt werden. Im DRAHTRAHMEN wird das Fruchtholz entweder waagerecht auf den untersten Draht gebunden od. als Halbbogen über den 2. Draht gebogen u. mit dem Ende am unteren Draht befestigt. Bei Pfahlerziehg. (PFAHL, REBERZIEHUNG) können die Tragruten auch zu geschlossenen Bogen geformt sein, wobei das Bogenende je nach Erziehungsart am Stamm, Schenkel od. Pfahl festgebunden wird. Vor od. gleichzeitig mit dem Befestigen des Fruchtholzes erfolgt auch das Anbinden des Rebstamms od. -schenkels an der Unterstützungsvorrichtg. Die Terminologie des Gertens (abbiegen, abbinden, abebinden, abherbiegen, abhinbiegen, anbandeln, anbeugen, anbiegen, anbinden, Anbinden, andrahteln, anebinden, anhängen, anheften, Anheften, anmachen, anringeln, anschnüren, anspannen, anstricken, anwiedeln, anziehen, aufbinden, banden, beiziehen, beugen, biegen, Biegen, binden, Binden, Bogenanbinden, Bögenanhängen, bögeln, bogen, bognen, Bogenbinden, Bogenhälde, Bogenhälden, Bogenmachen, Bögen-, bucken, bücken, büglingen, daranbinden, daraufbiegen, drahten, drillen, drucken, drücken, einbiegen, einleiten, festbinden, festmachen, firmen, fürebinden, gerten, gurten, gürten, hälden, heften, Heften, hereinbiegen, herumbiegen, herumbinden, herumholen, herunterbiegen, herunterbinden, herunterholen, hinabbiegen, hinabbinden, hinanbinden, hinunterbiegen, hinuntermachen, kuppeln, neigen, niederbinden, niederziehen, Rebenanbinden, Rebenbiegen, Rutenbiegen, Schenkelanbinden, schlupfen, schlüpfen, seilen, spalieren, Stockanbinden, strecken, stricken, umbiegen, umbinden, umebiegen, umebinden, umelegen, umlegen, verziehen, Weingartanbinden, Weingartbiegen, Weingartbinden, -garten-, -garts-, wiedeln) ist ganz überwiegend geprägt v. den dabei verrichteten Tätigkeiten des Formens der Fruchtrute einerseits u. des Befestigens mit Bindematerial andererseits. Den GWP sind meist Bez. für beide Tätigkeiten geläufig, doch steht i.d.R. ein Ausdr. stellvertretend für Biegen u. Befestigen zugleich. In der PFALZ ist mit den Bez. kammerten, Kammertmachen, Kammerten- die Erinnerg. an den ausgestorbenen Kammertbau (KAMMERT) bewahrt. Gelegentl. ist noch eine Unterscheidg. zw. dem Befestigen des Rebstamms u. dem Anbinden des Fruchtholzes bei der alten Pfahlerziehg. fassbar, z.B. anbinden vs. seilen in Haardt (PFALZ), banden vs. binden in Schweigen (PFALZ) od. gerten vs. biegen in Ingelheim a. Rhein (RHEINHESSEN). Bei der den GWP aus Iphofen, Mainstockheim u. Thüngersheim (FRANKEN) noch bekannten alten fränkischen Erziehungsweise mit 3 Pfählen pro Rebstock wurden die Reben im Frühj. zunächst an nur einem Pfahl hochgebunden, damit der Weinberg gehackt (BODENARBEIT) werden konnte. Dieses provisorische Befestigen mit Stroh am sog. Kuppelpfahl nannte man kuppeln; das endgültige Biegen u. Befestigen des Fruchtholzes mit Weiden an allen 3 Pfählen hieß niederziehen. Nur sporadisch erwähnt sind Ausdr. für das Verdrehen der Enden des Bindematerials zu einem Knoten (daraufdrillen, drehen, drillen, herumdrehen, herumkringeln, reiteln).-Lit.: Dornfeld 1864, 250f.; Kiefer 1978, 88; Linsenmaier/Daub 1955, 18ff.; Müller K. 1930, 31; Puhl 2009, 66; Scheu 1950, 167f.; Schumann 1998, 40; Vogt/Schruft 2000, 165; WKW 63/309ff. 64/315ff. 65/317ff.- R.P.
Gerten im Drahtrahmen
Gerten im Drahtrahmen

Winzerin beim Gerten
Winzerin beim Gerten

Biegen u. Gürten
Biegen u. Gürten


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