WURZELREBE: Unter Wurzelrebe wird im Ggs. zu der unbewurzelten BLINDREBE das bewurzelte, nicht veredelte Rutenteil (HOLZ/TRIEB) der REBE verstanden, das bei der wurzelechten Pflanzg. od. als Unterlage bei der Standort-VEREDLUNG verwendet wird (Augensetzling, Aussetzrebe, Barbü, Ducker, Dücker, Einjährige, Erstling, Fächser, wurzliges Holz, Jungrebe, Pelzer, junge Pflanze, Pfropfrebe, Rasel, junge bzw. bewurzelte Rebe, Reblein, Rebe-, Rebsetzling, Reben-, Rebsteckling, Rebstöcklein, Reben-, Reifling, Schnittlingstock, Schulrebe, Setzholz, Setzling, Setzrebe, Setzreblein, Stechling, Stecklein, Stecke-, Steckling, Stecklingrebe, Steckrebe I (Wurzelrebe), junger bzw. neuer Stock, Stöckchen, -ken, Stöckelchen, Stockfächser, neues Stöcklein, Stöcke-, Stöckel, Stürzling, Traubenstöcklein, Unterlagrebe, Unterlags-, Veredler, Weingartstöcklein, -garts-, -stöcke-, Weinstock, Wildling, Wurz, Wurze, Wurzen, Wurzelechte, Wurzelholz, Wurzelrebchen, Wurzelrebe, Wurzler, Würzling, Würzlinglein, Wurzrebe, Wurzen-, Zweijährige). In Ramsthal z.B. hieß die Blindrebe Setzling, die hieraus entstandene Wurzelrebe Fächser. In der STEIERMARK wurde derjenige, der Wurzelreben aus Blindreben heranzog, "Rebzüchter" genannt. Die Pflanzg. mit Wurzelreben wurde früher in gr. Maßstab praktiziert, ist heute aber in reblausverseuchten Gebieten (SCHÄDLING) verboten.- Lit. (überwiegend mit Abb.): Babo/Mach 1923, 1/1, 184; Bronner 1833ff.; Klingner [1935], 59; Lenert 1905; Oberhammer 1987; Scheu 1950, 81ff. 98ff.; Schumann 1998, 263; Wölfer 1922, § 121.- M.B. |
Wurzelrebe bewurzelte Pfropfreben, deren Wurzeln u. Triebe eingekürzt u. die am laufenden Band gebündelt werden |