FROSTSCHUTZ: Europäische Reben ertragen i.Allg. Temperaturen von -15 bis -20° C; grüne Rebteile können allerdings bereits bei -2° C geschädigt werden. Schäden durch Erfrieren (abgefrieren, derfrieren, erfrieren, frieren, gefrieren, gefrören, verfrieren) können verursacht werden durch Spätfrost im Frühj. nach dem Austrieb, durch Frühfrost im Herbst u. durch Winterfrost. Bes. gefürchtet sind Fröste im Mai, die erhebl. Ausfälle verursachen können. Zum Schutz der Reben gegen Frost wurde früher in Gegenden mit strengeren Wintern das Niederlegen u. Zudecken der Reben praktiziert, mit dem sich im Frühj. die Folgearbeit des Aufdeckens der Reben verband (BODENARBEIT, WEINBERGSARBEIT). Eine bei akuter Gefährdg. durch Frühjahrsfrost ergriffene Maßnahme war das Räuchern der Weinberge. Dabei ging es um die Erzeugg. v. Rauchdecken, wodurch nach einer Frostnacht Schäden (verbrennen) durch sog. Strahlfrost, d.h. durch Wärmeabstrahlg. vermieden werden konnten. Aus Limbach (SLOWAKEI) wird berichtet, dass das beim Rebschnitt angefallene Rebholz (REBHOLZBESEITIGUNG) erst nach den Eisheiligen verkauft werden durfte, um es bei Frosteinbrüchen zum Räuchern der Weinberge verwenden zu können; es brannten dann (so die GWP) 1.000 Feuer in den Weinbergen. Auch in Harka/Harkau (UNGARN) musste ein Teil des Rebholzes bis Juni zurückgehalten werden, um notfalls damit die Weinberge heizen zu können. Der Kleinrichter wies öffentl. auf Frostgefahr hin (austrommeln) u. jede Familie musste eine Pers. ins Birge abordnen, um beim Entfachen der Feuer zu helfen. In Matzen (NIEDERÖSTERREICH) wurden die Weinbergsbesitzer gleichfalls durch öffentl. Bekanntmachg. (ausblasen) auf drohende Frostgefahr hingewiesen u. zum Anfachen rauchender Feuer aufgefordert, was man rauchenmachen nannte. In Westhalten (ELSASS) wurden die Weinberge bei Frost gefeuert, wobei der Erfolg dieser Maßnahme lt. GWP stark v. den Windverhältnissen abhing.-Lit.: Kiefer 1978, 94f.; LadParth 1972, 121; Müller K. 1930, 254; Schumann 1998, 90f. 216; Seppälä 2001, 129ff.- R.P. |