Stoppel-traube/-upf-/-upp- f.: 1.a. bei der Lese übersehene Traube, die nach der Hauptlese gelesen wird Ukr. 29.-  b. noch grüne Traube od. bei der Lese übersehene Traube, die nachgelesen wird Dobr. 01.-  c. nachgelesene Traube, die gegessen od. zu Traubensaft u. -gelee verarbeitet wird Rheing. 05.-  d. nachgelesene Traube, aus der Wein bereitet wird Rheinh. 07, RumBan. 12.-  e. hängengebliebene Traube, die der Winzer selbst nachliest u. zur Weinherstellung (für den Eigenbedarf) verwendet Rheinh. 10.-  f. nachgelesene Traube, die verkauft wird Nahe 03, Rheinh. 13, RumBan. 12.-  2. Geiztraube, die erst nach der Hauptlese gelesen wird, da sie erst spät reift Wojwo. 05, Ukr. 26. Formen: Pl.: Nahe 03 Rheing. 05 Rheinh. 07 Rheinh. 13, Rheinh. 10 Wojwo. 05, Dobr. 01, Ukr. 26, RumBan. 12, Ukr. 29.- s.a. mhd. stupfelber f. 'Trauben, die durch den „Stupfeler" nachgelesen werden' (Lexer 2, 1274).- Im J. 1982 kannten die GWP aus Krasne/Krasna (UKRAINE) für die 'Geiztrauben' nur die Bez. „Stuppeltrauben"; diese wurden nicht gelesen, da sie bei der Hauptlese noch grün waren u. den Wein verdorben hätten. In der Kindheit hatten die GWP diese Trauben jedoch noch nachgelesen (stoppeln, stuppeln, stupfeln). Lit.: Harth 1991, 194; WKW 28/120.

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