Ab-stecher [m.]: Ableger, der durch Eingraben eines niedergebogenen Triebs gewonnen wird, Pl. Bad. 34. Etym.: Abl. v. abstechen.- Das Fachw. ist der GWP bekannt; diese Art der VERMEHRUNG wurde aber v. ihr nicht praktiziert. Lit.: BadWB 1, 18; DWBNb. 1, 1021; Kluge 2002, 10; NSHws. 15; NSSWB 1, 105; PfälzWB 1, 96; RheinWB 8, 559; SchlesWB 1, 24; SuddWB 1, 189; ThWB 1, 69.

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