Schürzling m.: 1.a. Fruchtholz, das beim Rebschnitt angeschnitten wird, Pl. Graub. 02.-  b. Fruchtholz, das mit 3-4 Augen bei Pfahlerziehung angeschnitten wird Graub. 01.-  c. Zapfen, der auf etwa 3 Augen angeschnitten wird Graub. 02.-  d. Reservezapfen am Rebstock Bad. 34.-  2. unfruchtbarer Trieb, der zur Verjüngung der Rebe nach oben gezogen wird Ahr 01. Formen: Sg.: Bad. 34, Graub. 01 Graub. 02, Ahr 01.- Pl.: Graub. 01 Graub. 02. Hist. Bel.: 1781 Schürzling oder was hier Zapfen genannt wird (SchweizWB). Etym.: zu schürzen V., mhd. schürzen 'kürzen'.- Zu 1.: In Malans (GRAUBÜNDEN) wurden etwa 3 Augen angeschnitten. Dies war rebsortenabhängig, denn bei den weißen Sorten wurde im Ggs. zu den roten (Blaue) das unterste Auge nicht mitgezählt. Lit.: Braden 1905, 6; Grünn 1952, 208; Kluge 2002, 828; Lexer 2, 831; Müller K. 1930, 751; Riedberger [ca. 1975], 4; Schweizer 1969, 15; SchweizWB 8, 1321; Weber W. 1949, 12. 20. 21. 77. 78; WKW 58/286.

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