Pazeide f.: 1.a. Gefäß zum Befördern der Trauben von einem Gefäß in ein and. STir. 12, STir. 13.-  b. Gefäß, mit dem die entrappten Trauben zum Weitertransport in das Rückentraggefäß gegeben werden STir. 10.-  c. Gefäß zum Befördern der Maische von einem Gefäß in ein and. STir. 03.-  d. Gefäß, mit dem die Maische vom Gefäß unter der Entrappmaschine in ein Rückentraggefäß gefüllt wird, mit dem sie zum Gärfass getragen wird STir. 07.-  e. Gefäß zum Befördern der Maische auf die Presse STir. 13.-  f. Holzgefäß von 5-7l Inh. zum Umfüllen der Maische von einem Gefäß in ein and., mit dem sie dann auf die Presse befördert wird STir. 08.-  g. Gefäß zum Befördern der Maischeflüssigkeit auf die Presse STir. 12.-  h. Gefäß zum Befördern des Mosts ins Rückentraggefäß STir. 13.-  i. Gefäß für Wein STir. 03.-  j. Gefäß, mit dem der Wein von einem Gefäß in ein and. umgefüllt wird STir. 10.-  k. Gefäß, mit dem der Wein ins Rückentraggefäß umgefüllt wird, STir. 13.-  l. Gefäß, das beim Umfüllen des Weins von einem Fass in ein and. verwendet wird STir. 12.-  m. Gefäß, um den abgestochenen Wein vom Gefäß unter dem Fass in das Rückentraggefäß zu schöpfen STir. 10, STir. 13.-  n. Gefäß unter dem tropfenden Fasshahn STir. 03, STir. 08, STir. 10.-  o. Gefäß, das unter einen schwach tropfenden Fasshahn gestellt wird STir. 13.-  2.a. Hohlmaß für Wein STir. 10.-  b. Hohlmaß für Wein von 7l STir. 02, STir. 08, STir. 03.-  c. Hohlmaß für Wein von 7l (lt. GWP) bzw. 6,36l lt. Kalender, den die GWP zu Rate zieht STir. 10. Formen: Sg.: STir. 07 STir. 10, STir. 03, STir. 08, STir. 13, STir. 02 STir. 10 STir. 12 STir. 13, STir. 03.- Pl.: STir. 07, STir. 10. Etym.: mhd. patzeide f. 'Getränkemaß', entl. aus rom. bazda, dies aus lat. bacceta, zu gall.(?) bacca 'Wassergefäß' (Back).- Das Wort wurde aus Südtirol ins Zentrallad. rückentl.: lad.ates. (gard.) patsáyda 'Wassereimer' (Pfister 1998, 361).- In Cortaccia/Kurtatsch (SÜDTIROL) kam die 5l fassende P. ca. 1890 außer Gebr.- Abb.: Hoeniger 1964, 97, Abb. B; Hörmann 1906, 120; Ladurner 1924, 318, Abb. 7; LadParth. 1972, 175, Abb. 152; Will 1938, 28, Fig. 5. Lit.: AIS 6, 1197; ALD-I 704; Aneggi 1984, 40; BayWB 1, 416; Besse 2010a, 258; BWB 8, 1536; DRG 2, 275; FEW 1, 197; FWB 3, 140; Hoeniger 1964, 96. 115. 134; Huter 1930, 499; Huyn 1969, 206; Kleiber/Pfister 1991, 90; LadParth. 1932, 52; LadParth. 1972, 176; LEI 4, 147; Lexer 2, 213; Mayer M. 1952, 83; Mayr C. 2001, 161; Pfister 1998, 361; Pfister 2004, 178; Post 2004, 175; Quaresima 1964, 33; Reimann 1947, 53; REW 862; Schneider E. 1963, 562; SchweizWB 4, 1977; SteirWs. 44; TirId. 491; TirWB 51; Tumler 1924, 30; VorarlWB 1, 264; WBÖ 2, 742; Weber A.W. 1999, 61; Will 1938, 8; WKW 119/641. 125/670; Zwerger 2005, 81. 83.
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