Ein-zein(s) n.: a.Trieb, der zur Ablegerbildung nach unten gebogen u. eingegraben wird, NÖ 12.- b.Trieb, der von einem zur Ablegerbildung eingegrabenen Rebstock noch aus der Erde schaut, NÖ 05. Etym.: Zus. aus ein u. Zein. Lit.: Vierrath 1978, 134.
Tonbsp.: Einzein (Straß im Straßertal/Niederösterreich, Österreich)