Ein-hauer m.: 1. Rebtrieb, der zur Ablegerbildung eingegraben wird, STir. 08.-  2. Ableger, der durch Eingraben eines niedergebogenen Triebs gewonnen wird, STir. 08, Pl. STir. 08. Etym.: Abl. v. einhauen.- s.a. Einhauerin, Einhauerweib f. 'Pers., die Baumstecklinge in den Baumschulen pflanzt' (SuddWB 3, 591). Lit.: TirWs. 138; WKW 56/271.

Artikel wurde aus Cache gelesen