Doppel(t)-draht m.: 1.a. Draht des Drahtrahmens, Sachs. 01.-  b. Sammelbez. für 2 parallel gezogene Drahtrahmendrähte, in welche die Triebe von selbst wachsen od. hineingesteckt werden Württ. 12, Bad. 12, Els. 15, Graub. 01, Liecht. 01, Mór 02, Trans. 43.-  c. schräg zum Boden hin führender Draht zur Verankerung des Endpfahls im Drahtrahmen Sachs. 01.-  2. Material zum Befestigen des jungen Triebs Bad. 26. Formen: Sg.: Württ. 12, Bad. 12 Bad. 26, Sachs. 01, Mór 02, Liecht. 01.- Pl.: Els. 15, Trans. 43, Graub. 01, Liecht. 01.- Zu 1.a.: Die GWP aus Diesbar-Seußlitz (SACHSEN) berichtet, dass sie 1928 die ersten Doppeldrähte angebracht habe; deren Funktion wird aber nicht angegeben. Wegen der Windbruchgefahr sei sie jedoch wieder zur Pfahlerziehung, Pfähl- zurückgekehrt.- Zu 1.b.: Die GWP aus Weisenbach (BADEN) zählt folg. Drähte auf: 1., 2., 3. Draht u. Doppeldraht.- vgl. doppelt. Lit.: DWB 2, 1262; Harth 1991, 73; PfälzWB 2, 339.
Doppeldraht: parallele, relativ eng zusammenstehende Drahtrahmendrähte
Doppeldraht: parallele, relativ eng zusammenstehende Drahtrahmendrähte


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