B
ü
ckten-tr
ä
ger
m.:
a.
Träger des Rückentraggefäßes
,
Zür. 01
,
Thurg. 01
.-
b.
Pers., der die nachlässige Leserin zur Bestrafung einen Kuss geben muss
,
Thurg. 01
.-
c.
Pers., die nachlässige Lesekräfte „bestraft"
,
Zür. 01
.- vgl. Trager, Träger.
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