ZEIT:
I. Allgemeines.
II. Jahreszeit.
III. Monate.
IV. Fest- u. Heiligentage.
V. Pacht- u. Zinstermine.
VI. Arbeits- u. Essenszeiten.
I. Allgemeines: Das Jahr eines Winzers ist durch vielfältige Arbeiten ausgefüllt, die im WEINBERG v. den witterungsbedingten Erscheinungen der REBE, der PHÄNOLOGIE, bestimmt werden, z.B. der Schnitt, der noch vor dem Austrieb des Rebstocks abgeschlossen sein sollte.- II. Jahreszeit: Zu Anf. des J. erfolgten die ersten Bodenarbeiten im Weinberg, hieran schloss sich gewöhnl. der Rebschnitt, vor allem ab Maria Lichtmess (WINZERREGEL) bzw. an Fastnacht (Fastnacht, Fase-), an. Im Sommer u. vor der LESE im Herbst wurde der Boden nochmals gelockert. Nach der Lese wurden gelegentl. weitere Bodenarbeiten durchgeführt u. ggf. die Rebstöcke zum Frostschutz niedergelegt u. bedeckt (WEINBERGSARBEIT). Auch der 1. ABSTICH des Weins, d.h. die Trenng. v. Bodensatz, wurde gewöhnl. zu Beginn des Jahres (Auswert) durchgeführt, mancherorts auch die Reinigg. der leeren Fässer (KELLERWIRTSCHAFT).- Frühjahr: Für das Frühjahr (Auswert, frühjahrs, Lenz) wurden v. den Winzern z.B. folg. Arbeiten genannt: Abhäufeln der Rebstöcke, Kontrolle, Ausziehen bzw. Wiedereinschlagen der Weinbergspfähle, Entferng. der obersten seitl. Saugwurzeln, Rebschnitt, Pflanzg. der jungen Rebstöcke bzw. Neuanpflanzg., Biegen u. Befestigen der Fruchtruten (GERTEN), Vergruben der Rebstöcke (VERMEHRUNG), Abstich.- Sommer: Bodenarbeit, LAUBARBEIT.- Herbst: Für den Herbst wurden folg. Arbeiten angeführt: Lese, Vorschnit, Schnitt der niedergelegten Rebstöcke u. ihre Bedeckng. mit Erde od. sonstigem Material, Entferng. der obersten seitl. Saugwurzeln, Herausziehen der Stützpfähle, Abschneiden der Edelreiser v. Rebstock (VEREDLUNG), Umgraben des Geländes zur NEUANLAGE.- Winter: Rebschnitt (z.B. im Advent), das Schneiden der Weidentriebe v. Weidenbaum (BANDHERSTELLUNG), Umgraben des Weinbergs zur Neuanlage. Diese Ang. der GWP, z.B. Frühjahr, stimmen nicht immer mit dem kalendarischen Beginn der Jahreszeiten überein (vgl. III.). Genannt wurde auch das Spätjahr mit den Arbeiten Rebschnitt, Bedeckung der Reben mit Erde, Pflanzg. junger Reben u. Ausrichtg. des Weinfestes (BRAUCH).- III. Monate: In den einz. Monaten wurden lt. GWP je nach Weinbaugebiet früher folg. Arbeiten erledigt: Januar (Jänner): REBSCHNITT, das Abschneiden der Blindreben (BLINDREBE) v. Rebstock, das Schneiden der Weidentriebe v. Weidenbaum, Abstich (Frühabzug).- Februar: Rebschnitt (Hornung, -ing, Hornungschnitt), das Abschneiden der Blindreben v. Rebstock, Abstich bzw. 1. Abstich.- März: Rebschnitt (Märzschnitt, Märzen-).- April: Rebschnitt (Aprilenschnitt), Bodenarbeit im Weinberg, 2. Abstich.- Mai: Blüte der Rebe, Bodenlockerung, das Anbinden der jungen Triebe, 2. Abstich.- Juni: Rebblüte u. Blüte der Geiztrauben, das Anbinden der jungen Triebe (LAUBARBEIT).- Juli: o.Ang.-August: Lese, 3. Bodenarbeit u. Abschluss der Hackarbeiten im Weinberg.- September: LESE.- Oktober: Lese, Rebschnitt, das Schneiden der Weiden v. Baum.- November: Reife der Geiztrauben, Rebschnitt.- Dezember: Rebschnitt, 1. Abstich. Die phänologischen Erscheinungen der Rebe wurden, soweit sie v. den GWP genannt wurden, in obiger Übersicht mit aufgeführt.- IV. Fest- u. Heiligentage: Zudem spielten im älteren Weinbau eine Vielzahl v. Festtagen, bes. die Heiligentage, eine gr. Rolle, z.B. Anna (wohl 26. Juli), Dreikönig, Johannistag, Johannes-, Johann-, Hans- (24. Juni bzw. 27. Dez.), Herrgottstag bzw. Unser-Herrgottstag (Fronleichnam), Laurenzitag (10. Aug.), Longinus (15. März), Marientag (25. März), Märtelstag (im Juni), Magdalenentag (22. Juli), Martintag, Martins-, Martini- (11. Nov.), Nikolaustag (6. Dez.), vgl. zu der Tagesbezeichng. nach Fest- od. Heiligentagen Grotefend 1991, 17. Die künstl. Bestäubg. der Reben wurde in Grünfeld (ASERBAIDSCHAN) am Pfingstmontag erledigt. Vielerorts war es früher ein ungeschriebenes Gesetz an Theresia (15. Okt.) mit der Lese zu beginnen. Eine Ausnahme bildete in Harka/Harka(u) (UNGARN) wegen des sehr trockenen Sommers das J. 1934, damals begann die Lese lt. GWP schon am 20. Sept. Die NACHLESE durfte in Salgesch (WALLIS) erst nach Allerheiligen durchgeführt werden. Gewöhnl. wurde in NIEDERÖSTERREICH der neue WEIN an Martini getauft. Zahlr. Winzerregeln (WINZERREGEL) sind ebenfalls an die Heiligen- u. Monatsnamen geknüpft. Vor allem im Herbst, nach der LESE, aber auch zur Rebblüte (PHÄNOLOGIE) finden zahlr. Feste mit Bezug zum WEIN statt (BRAUCH).- V. Pacht- u. Zinstermine: Früher war in Armsheim (RHEINHESSEN) Martini (Martin, Martinus, Martini, 11. Nov.) der Fälligkeitstermin für Pachtleistungen; Anf. der 1980er J. galt das Ende des Kalenderjahres (PACHT). In Cardano/Kardaun (SÜDTIROL) gab es lt. GWP früher 3 Zahltage für die Obst- u. Weinbauern, die 1. Rate war an Martini, die 2. an Lichtmess u. die 3. an Jörglein fällig. Laut Priewe 2006b, 15 gibt es auch noch in unserer Zeit außer den drei genannten - 11. Nov., 2. Febr. u. 15. Apr. (Georgi) - noch eine 4. Rate an Jacobi (25. Juli), mit der erst der endgültige Kaufpreis festgelegt wird.- VI. Arbeits- u. Essenszeiten: In früheren Zeiten wurde meist länger im WEINBERG gearbeitet als heute. Arbeitsbeginn war i.d.R. 6 Uhr morgens. Essenspausen wurden gewöhnl. gegen 9 Uhr (bzw. 10 Uhr) u. zwischen 16 Uhr u. 17 Uhr eingelegt. In Straß i. Straßertal wurde jedoch schon um 4 Uhr morgens Kaffee getrunken, um 7 Uhr od. 8 Uhr das 2. Frühstück eingenommen u. um 15:30 Uhr od. 16 Uhr die Jause (Jause, Jäuse). In Monsheim (RHEINHESSEN) herrschte eine geregelte Arbeitszeit, tägl. v. 6-11 Uhr u. v. 13-17 Uhr, mit je einer halbstündigen Pause, in der eine kleine MAHLZEIT gegessen wurde. Dagegen begann man in Werschetz (SERBIEN) schon um 3 Uhr od. auch schon um 2:30 Uhr nachts mit der Weinbergsarbeit. Man musste schon um 1 Uhr aufstehen, damit man noch Weinbergsarbeiter erhalten konnte. Um 7 Uhr od. 7:30 Uhr gab es Frühstück, gegen 10 Uhr od. um 10:30 Uhr wurde eine Zwischenmahlzeit, Jause bzw. v. der älteren Generation Vesper genannt, eingelegt; diese Zwischenmahlzeit sei eigtl. v. den Handwerkern eingeführt worden. Für die Tagelöhner gab es sie überhaupt nicht. Das Mittagessen wurde in Grünfeld (ASERBAIDSCHAN) schon um 10 Uhr od. um 11 Uhr eingenommen, dann wurde wegen der Hitze bis 16 Uhr geruht. In Burgwerben (SAALE-UNSTRUT) hielt man früher folg. Essenszeiten ein: in der Frühe "Kaffee trinken", um 9 Uhr das Frühstück, dann das Mittagessen u. um 15:30 Uhr vespern. In den 1980er J. wurden die Pausen u. Mahlzeiten vielfach aus Zeitgründen komplett gestrichen.- s.a. Kochmonat 'August' (Pletscher 1908, 86, kochen); Maienfreitage Pl. (Will 1938, 24); Weinkoch m.n. 'August' (DWB 28, 952); Weinlesezeit f. (DWB 28, 962); mhd. windumemnt, windemnt m. 'Monat der Weinlese, Oktober' (Lexer 3, 902); Weinmonat m., mhd. wnmnt (DWB 28, 968f.; Hilpert 1957, 13; Lexer 3, 909; Zuber v. Ausserberg 1983, 44); Weintöter Pl. 'Kalendertage der 3 Eisheiligen' (ThürWB 6, 880).-Lit.: Grotefend 1991; Oswald/Beitl 1974; Tallen 1963; Weinhold K. 1869; Wimmer 1966.- M.B.

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