Stegen-fässlein [n.] Dim.: a. Fass unter der Kellertreppe, in dem sich der Wein für den tägl. Bedarf befindet StGall. 02.-  b. Fass, das sich direkt unter der Kellertreppe, die zur Küche führt, befindet u. aus dem der Wein für den tägl. Bedarf entnommen wird Bas. 02.-  c. Fass für den besten Wein, das meist in der Nähe der Kellertreppe steht Graub. 02.-  d. Fass für den besten („realen") Wein, das auf einem Fasslager liegt Aarg. 01.-  e. Fass, in dem der Winzer den Wein selbst ausbaut Zür. 02.-  f. Fass von 5l, 20l od. 30l Inh., in dem der Winzer den Wein für den Eigenbedarf ausbaut Zür. 01. Formen: Sg.: Bas. 02, Graub. 02, Zür. 01, StGall. 02, Aarg. 01, Zür. 02. Etym.: zu Stege 'Kellertreppe'.- Es handelt sich um ein Fass, das am nächsten bei der „Stege" stand. In Teufen (ZÜRICH) baute der Winzer hierin seinen Wein aus, da der übr. Most direkt ab der Presse verkauft wurde. In Unterstammheim besaß früher fast jeder Winzer ein solches S. für seinen Wein.- s.a. „Stäägefässler" m. 'Hauswein' (AargWB 86).- vgl. Fässlein, Fässe-, Fässer-, Stegenfässleinwein. Lit.: Besse 2009, 32; Keller A. 1953/54, 258; SchaffhWB 329; SchaffhWBAnh. 12; Schaltegger 1908, 159; SchweizWB 1, 1054. 16, 199; Weber W. 1949, 181; WKW 126/685.

Tonbsp.: Stegenfässlein (Pratteln, Basel, Schweiz)


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