Spund-zapfen m.: 1.a. Verschluss für das Spundloch Frank. 07, Württ. 09, Graub. 02, Bern 01, Bern 02.-  b. Verschluss, der während der Gärung (anstelle eines Gäraufsatzes) verkehrt herum auf die Einfüllöffnung des Fasses gelegt wird Frank. 07.-  2. Zapfen in der Auslauföffnung des Maischetransportgefäßes („Bütte"), der zum Ablassen des Mosts durch das „Spundrohr" ersetzt wird Trans. 37. Formen: Sg.: Frank. 07 Württ. 09, Graub. 02 Bern 01 Bern 02, Trans. 37.- Abb.: Schülin 1977, 378 (Spundenzapfen).- vgl. Zapf, Zapfen, Zäpf. Lit.: DWB 17, 234; Löwe-Kumpf 1979, 161.

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