Sechter II m.: a. Gefäß mit durchlöchertem Boden u. Türchen zur Entnahme der Häute u. Stielgerüste, in dem die Trauben mit dem Traubenstampfer zerquetscht werden, Bad. 03.-  b. Gefäß mit einem durchlöcherten Boden, in dem die Trauben mit dem Traubenstampfer zerquetscht od. mit den Füßen zertreten werden u. durch das der Most direkt in ein darunter stehendes Auffanggefäß („Gelte") rinnt, Württ. 03. Hist. Bel.: 1725 Für 2 neuwe Zechter in das Trüel 'Korb unter dem Druckbett der alten Trotten, d.h. Traubenpressen' (SchweizwB). Etym.: zu sechten i.S.v. '(durch)seihen'. Lit.: SchweizWB 7, 244.

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