Reisig-besen m.: 1. Besen zum Reinigen des Fasses Burgl. 04.-  2. Besen, der innen vor die Auslauföffnung des Gefäßes, in das die Trauben gemahlen werden, gelegt wird, um beim Ablassen des Mosts die festen Bestandteile zurückzuhalten Bad. 12.-  3.a. Erkennungszeichen für ein zeitweiliges Schankrecht Württ. 03, Bad. 05, Bad. 09.-  b. zum Kehren dienender Besen, aus dem der Weinzeiger („Besen") für ein zeitweiliges Schankrecht besteht Bad. 03. Formen: Sg.: Bad. 03, Bad. 09, Burgl. 04, Bad. 12, Bad. 05, Württ. 03.- vgl. Besen. Lit.: WBÖ 2, 1123; Weinbaugem. 2010, 2.

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