nickeln V.: a. niedergebogenen Trieb zur Ablegerbildung eingraben, Württ. 13.-  b. Ableger durch Eingraben von Trieben gewinnen, in Winzerregel, Württ. 13. Etym.: Iter. zu nicken tr. 'niederdrücken, beugen', mhd. nicken, mndd. nicken, dies Intens. zu neigen.- vgl. Nickling Wortb.: ver-. Redensarten/Winzerregeln: Nickeln gibt reiche Väter u. arme Kinder, d.h. wenn Fehlstellen im abgewirtschafteten Weinberg durch Ableger gefüllt werden, erbt der Sohn einen schlechten Weinberg (Württ. 13). Lit.: BadWB 4, 69; DWB 13, 735; Kluge 2002, 652; Lexer 2, 64; SchwäbWB 4, 2028; SchweizWB 4, 707.

Artikel wurde aus Cache gelesen