Land-stock [m.]: mit dem „Geißfuß" in den Boden gedrückte unveredelte Blindrebe, die Wurzeln gezogen hat, Württ. 09, Pl. Württ. 09.- vgl. Stock. Lit.: DWB 12, 143; SchwäbWB 4, 972; WKW 55/269.

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