Kuppel-pfahl m.: derjenige der 3 Pfähle der „Fränkischen Anlage", der nach dem Winter zuerst neben den Rebstock gesteckt wird u. an den die Rebtriebe vorläufig gebunden werden, damit sie beim Hacken nicht hindern, Frank. 04. Hist. Bel.: 1796 Kuppelphaele Pl. (Kirschner 1796, 227).- vgl. kuppeln, Pfahl. Lit.: Fischer J.Ch. 1791, 37. 51; Hahn R. 1988, 4; Schlier [1837], 101; WKW 49/240.

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