Kehr-platz
m.:
nicht bepflanzter Streifen beidseits der Grenze von benachbarten Weinbergen mit Wenderecht (dort, wo ein Weg fehlt)
,
Bas. 02
.- vgl. Platz.
Lit.:
BadWB 3, 102
;
Höfflin 1983a, 190.
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