Jakobs-hang o.Art.: das Herunterhängen der sich entwickelnden Trauben am „Jakobstag", in Winzerregel zur Rebblüte, MoSaRu. 09.- Es handelt sich um den 25.7. (Bohn [u.a.] 1936, 49; RheinWB 8, 1303 s.v. Traube II). Redensarten/Winzerregeln: Jakobshang (gibt) „Michelsdrang" ('Michelstrank' lt. Honold), d.h. wenn die sich entwickelnden Trauben an Jakobstag herunterhängen, kann man den Wein an Michelstag trinken (MoSaRu. 09). Jakobs Hank,/ Mechels Dank, d.h. wenn am Jakobstag die Trauben schon nach unten hängen, ist mit einem frühen „Herbst" ('Lese') zu rechnen (Bohn [u.a.] 1936, 49; RheinWB 8, 1303 s.v. Traube II). Lit.: Honold 1941, 153; RheinWB 8, 1303.