Ein-zein(s) n.: a. Trieb, der zur Ablegerbildung nach unten gebogen u. eingegraben wird, NÖ 12.-  b. Trieb, der von einem zur Ablegerbildung eingegrabenen Rebstock noch aus der Erde schaut, NÖ 05. Etym.: Zus. aus ein u. Zein. Lit.: Vierrath 1978, 134.

Tonbsp.: Einzein (Straß im Straßertal/Niederösterreich, Österreich)


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