Bieg-stroh n.: a. pflanzl. Material zum Befestigen der gebogenen Fruchtrute, Nahe 03, Rheinh. 07.-  b. Gertstroh, in Winzerregel, Nahe 03. Redensarten/Winzerregeln: Das B., das musste so fein sein, dass man „Buxe" ('Hosen') (da)mit flicken konnte, u. das Heftstroh durfte so sein, dass man Strümpfe (da)mit stopfen konnte, d.h. es sollte so dünn wie ein Faden sein (Nahe 03). Lit.: ShessWB 1, 828; WKW 66/322.

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