Bauern-maß f.: Hilfsmaß („Visier") des Winzers zur Bestimmung des Fassinhalts, damit er nicht betrogen wird, Steir. 06.- s.a. „Buremess" 'Bauernmaß für Getreide (stand neben dem Ritter- u. Bürgermaß)' (ElsWB 1, 719).

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