Abfahr-brente [f.]: ovales Gefäß, das untergestellt wird, wenn der Abstich nicht mit Schlauch od. Pumpe, sondern mit Gefäßen („Stützen") erfolgt, Nahe 01.- Die Stützen wurden lt. GWP abgefahren.- s.a. Abfahrbrenke (Harth 1991, 46; Müller K. 1930, 114, Abb. 94; PfälzWB 1, 26; Staab 1992, 22; Zweifler 1924, 230, Abb. 116).- vgl. Brente.

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