ab-biegen
st.:
1.
Trieb zur Erde niederbiegen, von dem ein Ableger gebildet werden soll
,
Frank. 04
.-
2.
beim Gerten die Fruchtrute(n) umbiegen
,
Tschech. 04
,
Vas 01
.- vgl. Abbieger, biegen.
Lit.:
DWBNb. 1, 51
;
SchwäbWB 6, 1485
;
SuddWB 1, 12
;
WBÖ 3, 147
;
WKW 63/309.
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